ZRE
ZRE steht für Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes und ist die Web-Anwendung, mit der Lieferanten und Dienstleister E-Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung übersenden können.
Die ZRE ist über xrechnung.bund.de zu erreichen.
Zur Übermittlung einer E-Rechnung an die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung muss die Rechnungseingangsplattform ZRE genutzt werden. Die ZRE übernimmt zur Übermittlung der E-Rechnungen im Kern folgende drei Aufgaben:
- Die Entgegennahme von E-Rechnungen über verschiedene Übertragungskanäle.
- Die technische Prüfung von E-Rechnungen (u. a. Rechnungsgröße, Anzahl und Typ der Anhänge, Virenprüfung, Eingabe aller Pflichtangaben)
- Die Übermittlung der E-Rechnungen an den jeweiligen Rechnungsempfänger mittels Leitweg-ID.
Der Prozess der Rechnungsstellung an unmittelbare Bundesbehörden wird durch die Nutzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform ZRE für den Rechnungssteller grundsätzlich vereinfacht. Nach einmaliger Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos können Rechnungen über die Plattform an sämtliche Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung übermittelt werden und es sind keine bilateralen Vereinbarungen, wie bspw. bei EDI-Verfahren, notwendig. Eine Registrierung ist sowohl für natürliche vollgeschäftsfähige sowie für juristische Personen zulässig.
Sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der ZRE ist für Rechnungssender/-steller kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Nutzung der ZRE ggf. Kosten des Nutzers, insbesondere für Bereitstellung, Anbindung und Betrieb notwendiger Soft- und Hardware sowie für die Internetnutzung entstehen können, welche nicht von den Verantwortlichen (Herausgeber und technischer Dienstleister) der ZRE erstattet werden.
Um sicherzustellen, dass eine elektronische Rechnung von der ZRE an den adressierten Rechnungsempfänger weitergeleitet werden kann, muss der Rechnungssender eine sogenannte Leitweg-ID zur eindeutigen Identifikation des Rechnungsempfängers zwingend angeben.
Folgende Daten werden für die Registrierung bei der ZRE benötigt:
• Benutzername
• Vor- und Nachname
• E-Mail-Kontaktadresse
• Passwort
Eine Änderung des Passworts ist über den Webzugang der ZRE möglich. Hier können Nutzer direkt nach Anmeldung über die Funktion “Starte Benutzerverwaltung” und “Mein Benutzerkonto bearbeiten” Passwörter verwalten.
Ein Zurücksetzen des Passwortes kann über die Funktion “Passwort vergessen” auf der Anmeldeseite der ZRE vorgenommen werden.
Eine Löschung des Benutzerkontos kann über den Webzugang der ZRE mittels der Funktion “Starte Benutzerverwaltung” und “Mein Benutzerkonto bearbeiten” durch den Nutzer selbstständig vorgenommen werden.
Der Administrator ist darüber hinaus befähigt, das Unternehmenskonto zu löschen.
Eine Änderung ist über den Webzugang der ZRE über die Funktion “Starte Benutzerverwaltung” und “Mein Benutzerkonto bearbeiten” möglich. Dort können die angegebenen Daten verwaltet und geändert werden.
Dem Rechnungssteller stehen im Rahmen der Nutzung der Plattformen fünf Übertragungskanäle für Rechnungen zur Verfügung:
- Weberfassung
- Upload
- De-Mail
- Webservice via Peppol

Weitere Informationen zu den Übertragungskanälen können Sie den technischen Nutzungsbedingungen der ZRE entnehmen.
Der Upload einer Rechnung ist für diejenigen Rechnungssteller relevant, die eine elektronische Rechnung gemäß EU-Norm erstellen, jedoch nicht über die automatisierbaren Übertragungskanäle (E-Mail, Peppol) versenden können oder wollen. Die Option zum manuellen Upload einer Rechnung bedarf der Registrierung.
Die Übertragungskanäle De-Mail und E-Mail setzen jeweils voraus, dass der Rechnungssteller mit seiner Software eine valide elektronische Rechnung generieren kann.
Wenn Sie den Übertragungskanal „E-Mail“ verwenden möchten, schalten Sie bitte in Ihrem ZRE-Konto unter „Account verwalten“ „Weberfassung“ und „E-Mail“ frei und hinterlegen Ihre absendende Mail-Adresse. Anderenfalls wird Ihre Rechnung zurückgewiesen.
Folgendes ist zu beachten:
- Es muss kein Betreff angegeben werden
- Es darf maximal eine Rechnung als XML-Datei im Anhang pro E-Mail/De-Mail-Sendung übermittelt werden
- Weitere Anhänge und Textinformationen der E-Mail/De-Mail werden verworfen
- Maximale Anzahl rechnungsbegleitender Unterlagen: 200
- Maximale Größe E-Rechnung inkl. Anlagen: 15 MB
- Im Eingabefeld Empfänger muss die E-Mail Adresse: xrechnung@portal.bund.de angegeben werden
Die ZRE bietet als weiteren Übertragungskanal die Möglichkeit zum Rechnungsversand aus der erstellenden Software mittels Webservice und Übertragung über das Peppol Netzwerk an. Die Einreichung von E-Rechnungen über Peppol ist grundsätzlich in drei verschiedenen Varianten möglich:
- Die Nutzung des Webservice via Peppol des Bundes (kostenlos)
- Die Nutzung eines bestehenden Peppol Service Providers (kostenpflichtig)
- Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei OpenPEPPOL und der Aufbau eines eigenen Peppol Access Points
Prinzipiell ist zur Übertragung von elektronischen Rechnungen via Webservice Peppol keine Registrierung an der ZRE notwendig. Der Bearbeitungsstatus via Webservice Peppol eingereichter Rechnungen kann allerdings nur eingesehen werden, wenn nach erfolgter Registrierung der Übertragungskanal “Weberfassung und Peppol” freigeschaltet und die vom Sender genutzte Peppol-Sender-ID hinterlegt wurde.
Ja, einer E-Rechnung können rechnungsbegründende Unterlagen in Form von Anlagen angehängt werden.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Größen- und Formatvorgaben sowie die zulässigen Dateiformate:
Größen- und Formatvorgaben:
- Weberfassung: Anzahl rechnungsbegleitender Unterlagen 200, maximale Größe aller Anlagen 11 MB
- Upload: Anzahl rechnungsbegleitender Unterlagen 200, maximale Größe E-Rechnung inkl. Anlagen 15 MB
- E-Mail: Anzahl rechnungsbegleitender Unterlagen 200, maximale Größe E-Rechnung inkl. Anlagen 10 MB
- DE-Mail: Anzahl rechnungsbegeleitender Unterlagen 200, maximale Größe E-Rechnung inkl. Anlagen 10 MB
- Webservice via Peppol: Anzahl rechnungsbegleitender Unterlagen 200, maximale Größe E-Rechnung inkl. Anlagen 15 MB
Dateiformate der Anlagen
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG/JPEG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Dokumente (XLSX)
- OpenDocument-Tabellen (ODS)
Nein. Rechnungen, die über die ZRE eingereicht wurden, können nicht zurückgerufen werden.
In der Protokollansicht können Nutzer den aktuellen Status Ihrer Rechnung verfolgen. Sollten Sie versehentlich eine falsche Rechnung versendet haben, nehmen Sie bitte mit dem Rechnungsempfänger Kontakt auf.
Nein, die mittels Weberfassung eingereichten Rechnungen können nicht nachträglich aufgerufen und heruntergeladen werden. Werden Rechnungen über die Weberfassung erstellt, ist es daher zwingend erforderlich, dass das erstelle Rechnungsoriginal am Ende des Erfassungsprozesses heruntergeladen und durch den Rechnungssteller archiviert wird.
Für Peppol gilt: Rechnungen von nicht-registrierten Rechnungsstellern werden validiert und entsprechend für den Rechnungsempfänger bereitgestellt oder verworfen.
Für alle anderen Übertragungskanäle (E-Mail und De-Mail) gilt: Rechnungen von nicht-registrierten Rechnungsstellern und von registrierten Rechnungsstellern ohne Freischaltung des gewählten Übertragungskanals werden von der ZRE ohne weitere Prüfung und Rückmeldung verworfen.
Ja, über die Funktion “Neue Rechnung erfassen” auf der Startseite der ZRE kann jederzeit ein Zwischenstand (als .er-Datei) der manuell erfassten Rechnung als Rechnungsvorlage heruntergeladen werden.
Diese Zwischenstandsdateien können Sie über die Funktion “Rechnungseingabe fortsetzen” auf der Startseite der ZRE hochladen und anschließend mit dem Rechnungserfassungsprozess fortfahren.
Als reines Datenformat konzipiert, ermöglicht die E-Rechnung, dass Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in die verarbeitenden Systeme importiert werden können. Der strukturierte XML-Datensatz dient somit in erster Linie der maschinellen Lesbarkeit. Durch den Einsatz von Anzeigeprogrammen kann der XML-Datensatz für den Menschen lesbar dargestellt werden.
Ja, die “Bedienhilfe für die ZRE-Weboberfläche” zur manuellen Erstellung von elektronischen (Test-)Rechnungen für Lieferanten und Dienstleister der Bundesverwaltung steht zur Nutzung zur Verfügung. Das Dokument zeigt Schritt für Schritt anhand von Grafiken auf, wie die Weboberfläche der ZRE zu bedienen ist.
Die Bedienhilfe kann ebenfalls von Rechnungsempfängern genutzt werden.
An einer barrierefreien Version wird derzeit gearbeitet.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Nutzung der ZRE oder bei Problemen steht Ihnen der E-Mail- und Telefon-Support zur Verfügung:
sendersupport-xrechnung@bdr.de
(Mo. – Fr. 08:00 – 16:00 Uhr)
Tests dürfen nicht auf der Produktivumgebung vorgenommen werden, um zu vermeiden, dass Fehler und Testdaten in die Rechnungsbücher gelangen. Der Rechnungsaustausch zwischen Rechnungsstellern und Rechnungsempfängern muss daher über eine zur ZRE funktionsgleichen Referenzumgebung getestet werden.
Für die gemeinsame Erprobung bedarf es es einer Absprache zwischen Rechnungssteller und -empfänger.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Rechnungssteller, ERP-Hersteller oder Service Provider die Möglichkeit, die Anbindung an die ZRE und die Validität der eingelieferten elektronischen Rechnungen mittels Test-Leitweg-ID zu erproben. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an erechnung@zrb.bund.de.
Die Weberfassung bietet sich insbesondere für Unternehmen mit einem geringen Rechnungsvolumen an, die entweder keine Software im Rechnungsausgang verwenden oder deren im Einsatz befindliche Software die Erstellung elektronischer Rechnungen gemäß EU-Norm nicht unterstützt.
Die Rechnungsdaten werden manuell vom Rechnungssteller in eine Eingabemaske der Plattform übertragen und anschließend an den Empfänger übermittelt. Dem Rechnungssteller wird zu Archivierungszwecken die valide E-Rechnung im XML-Format zum Download bereitgestellt.
Hinweis: Die Plattform stellt kein revisionssicheres Archiv für den Rechnungssteller bereit. Die erzeugte E-Rechnung ist verpflichtend im XML-Format beim Lieferanten bzw. Rechnungssteller zu archivieren.
Den Status Ihrer eingereichten E-Rechnung können Sie, unabhängig von der Wahl des Übertragungskanals, im Nutzerkonto einsehen. Dazu steht Ihnen die Funktion “Bearbeitungsstatus eingereichter Rechnungen” auf der Startseite der ZRE zur Verfügung.
Bei der Nutzung des Übertragungskanals Webservice via Peppol erhalten Sie außerdem eine automatische Statusrückmeldung nach dem Aufrufen der Schnittstelle. Diese Statusrückmeldung bezieht sich allerdings ausschließlich auf den Status der Übermittlung und nicht auf die Prüfung der Rechnung in der ZRE.
Weitere Details zu Peppol finden Sie hier.
An die ZRE sind Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorgane des Bundes angebunden. Eine Übersicht der an die ZRE angebundenen öffentlichen Auftraggeber können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Übersicht der an die ZRE angebundenen Behörden herunterladen