Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.
Erhalten Sie hier weitere Informationen zu den Unterschieden von Papier-, PDF- und E-Rechnungen:
Grundsätzliches zur Übermittlung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung
Für die Ausstellung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRECHNUNG, als rein strukturierte XML-Datei) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.
Zur Übermittlung von E-Rechnungen an Rechnungsempfänger des Bundes stehen unter anderem zwei Plattformen zur Verfügung: Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für Lieferanten der unmittelbaren Bundesverwaltung und die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) für Lieferanten der mittelbaren Bundesverwaltung sowie die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Über die Plattformen können Rechnungssteller, wie Lieferanten oder Dienstleister, ihre E-Rechnungen versenden. Neben der reinen Übermittlung der E-Rechnungen wird auch ein Self-Service zur manuellen Erstellung von E-Rechnungen angeboten.
Öffentliche Auftraggeber der mittelbaren Bundesverwaltung sind nicht zur Nutzung der OZG RE verpflichtet, weshalb es in Einzelfällen auch Eigenlösungen neben ZRE und OZG-RE geben kann. Die Auftraggeber informieren Ihre Rechnungssteller über die zu verwendenden Rechnungseingänge.
Erhalten Sie hier weitere Informationen und Inhalte zu ZRE und OZG-RE:
Ab wann gilt was?
Die wichtigsten Daten und Fristen im Überblick:

Inkrafttreten der Lieferantenverpflichtung auf Bundesebene

Ende der Umsetzungsfrist für die Länder zum Empfang der elektronischen Rechnung

Umsetzungsfrist für alle weiteren Bundesbehörden

Umsetzungsfrist für alle obersten Bundesbehörden