E-Rechnung in den Bundesländern
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick an Informationen zur Umsetzung der E‑Rechnung in den Bundesländern.
Die E‑Rechnung auf Bundes- und Länderebene
Die E‑Rechnung auf Bundes- und Länderebene
Der Bund verpflichtet seine Lieferanten seit dem 27. November 2020 bis auf wenige Ausnahmen zur Sendung von E‑Rechnungen. Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung auf Bundesebene.
Die Bundesländer setzen die E‑Rechnung in eigener Kompetenz um, somit kann es abweichende und teils sehr unterschiedliche Anforderungen für Sie als Lieferant an den elektronischen Rechnungsaustausch geben. Diese Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer.
Bitte beachten Sie
Das Beschaffungsamt des BMI setzt das Verfahren „E‑Rechnung“ auf Bundesebene um. Die hier gelisteten Informationen stellen ein zusätzliches Angebot aufgrund der hohen Nachfrage durch Rechnungsteller dar. Die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der dargestellten Informationen zu den jeweiligen Bundesländern kann nicht durch das Verfahren E‑Rechnung garantiert werden.
Informationen zur E‑Rechnung in den Bundesländern
Informationen zur E‑Rechnung in den Bundesländern
Hier erhalten Sie einen Überblick über das Informationsangebot der Bundesländer zur E‑Rechnung, erste Hilfestellung, um sich einen Überblick über die dortige Umsetzung zu verschaffen. Weitere Informationen können Sie der Ländersynopse der KoSIT entnehmen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Gesetzeslage sowie der zu adressierenden Leitweg-ID empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Fragen direkt auf Ihre Auftraggeber in den Landesverwaltungen zuzugehen.
Zuständiges Ministerium: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Serviceportal Baden-Württemberg
E-Mail: service-bw@im.bwl.de
Webseite: service-bw.de/erechnung
Zuständiges Ministerium: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Vergabestelle für Leitweg-IDs: keine zentrale Leitweg-ID-Vergabestelle
Webseite: e-rechnung.bayern.de
Zuständiges Ministerium: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt
E-Mail: leitweg-id@senfin.berlin.de
Webseite: berlin.de/e-rechnung
Zuständiges Ministerium: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
E-Mail: E-Rechnung@MDFE.Brandenburg.de
Webseite: mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/
Zuständiges Ministerium: Der Senator für Finanzen
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Der Senator für Finanzen
E-Mail: zerika@finanzen.bremen.de
Webseite: e-rechnung.bremen.de
Zuständiges Ministerium: KASSE.Hamburg
Vergabestelle für Leitweg-IDs: FL DRiVe (Fachliche Leitstelle Digitales Rechnungswesen in der Verwaltung)
E-Mail: leitwegid@22222.hamburg.de
Zuständiges Ministerium: Hessisches Ministerium der Finanzen
Vergabestelle für Leitweg-IDs: In Hessen werden keine Leitweg-IDs zentral vergeben oder zugeteilt. Die öffentlichen Auftraggeber im Land Hessen sind für die Mitteilung der zu verwendenden Leitweg-IDs zuständig sofern sie diese nutzen möchten.
Webseite: erechnung.hessen.de
Zuständiges Ministerium: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Vergabestelle für Leitweg-IDs:
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Eckdrift 103
19061 Schwerin
E-Mail: business-service@ego-mv.de
Webseite: ego-mv.de/portal/seiten/e-rechnung-business-portal-ozg-re
Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Niedersachsen dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.
Webseite: rechnung.niedersachsen.de
Zuständiges Ministerium: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Webseite: vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Rheinland-Pfalz dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.
Webseite: e-rechnung.service.rlp.de/startseite
Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Saarland dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.
Webseite: e-rechnung.ego-saar.de
Zuständiges Ministerium: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Projektbüro E-Rechnung
E-Mail: e-rechnung@fs.sachsen.de
Webseite: egovernment.sachsen.de/e-rechnung
Zuständiges Ministerium: Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Zuständiges Ministerium: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat 24
E-Mail: xrechnung@fimi.landsh.de
Webseite: serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/xrechnung
Zuständiges Ministerium: Thüringer Finanzministerium
Vergabestelle für Leitweg-IDs: Thüringer Finanzministerium
E-Mail: erechnung@tfm.thueringen.de
Webseite: verwaltung.thueringen.de/unternehmen
Weiterführende Informationen
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema E‑Rechnung in der Bundesverwaltung.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur E-Rechnung in Deutschland
DokumenteAlle wichtigen Dokumente für Rechnungssteller, ERP-Hersteller, Behörden und Einrichtungen sowie Verbände zur E-Rechnung
TutorialsHier finden Sie Videotutorials zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform OZG-RE