Achtung: Bitte beachten Sie, dass zum Sommer 2025 die beiden Rechnungseingangsplattformen ZRE und OZG-RE konsolidiert werden. Damit wird künftig nur noch die OZG-RE als alleinige Eingangsrechnungsplattform des Bundes betrieben; der Betrieb der ZRE wird zum 31.12.2025 eingestellt. Lieferanten erhalten dazu von ihren rechnungsempfangenden Behörden frühzeitig alle erforderlichen Informationen sowie für die künftige Rechnungsstellung notwendigen Angaben. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.
Vorliegende elektronische Rechnungen uploaden
Nach der Anmeldung an den Rechnungseingangsplattformen des Bundes können Sie dort aus externen Systemen erzeugte E‑Rechnungen hochladen und die Übermittlung an Ihren Rechnungsempfänger anstoßen.
Die Weberfassung und der Upload aus extern erzeugten Systemen eignen sich besonders gut, wenn Sie keine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen haben oder wenige elektronische Rechnungen einreichen möchten.
Wie funktioniert der Upload an der ZRE?
Nach Anmeldung ist der Upload auf der ZRE durch Klick auf den Button „Rechnung einreichen“ möglich.

Abbildung: Startseite der ZRE
Wie funktioniert der Upload an der OZG-RE?
Auf der OZG-RE können Sie fertig erstellte elektronische Rechnungen im XRechnungsformat durch Klick auf den Button „Extern erstellte XRechnung einreichen“ einreichen.

Abbildung: Navigationsmenü der OZG-RE
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu den weiteren einzelnen Schritten bei der Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den manuellen Upload finden Sie in den Bedienhilfen zur ZRE und OZG-RE im Dokumenten-Bereich.