Barriere­freiheits­erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist bemüht, die Webseite www.e-rechnung-bund.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.e-rechnung-bund.de wurde am 13.12.2022 einem Barrierefreiheitstest nach EN 301 549 / WCAG 2.1 unterzogen. Im Rahmen des Tests wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die Gründe für diesen Umstand werden in Klammern dargestellt:

  1. Nur die wesentlichen Inhaltsabschnitte, die auf allen Unterseiten der Webseite wiederholt werden (z.B. das Navigationsmenü), können beim Aufrufen der Unterseiten mit Screenreadern übersprungen werden. Die aktuelle Realisierung sollte die Zugänglichkeit nicht einschränken. (Das Überspringen weiterer sich wiederholender Inhaltsabschnitte ist aktuell aufgrund des strukturellen Aufbaus der Seite schwer zu realisieren.)
  2. In einem Informations-Slider auf der Startseite gibt es aktuell Meldungen, die nach einigen Sekunden automatisch wechseln und nicht gestoppt werden können. Die Abspielgeschwindigkeit wurde so gewählt, dass die Inhalte für alle Nutzenden besser zugänglich sind. (Das Stoppen der Inhalte ist aktuell technisch nicht realisierbar.)
  3. Es liegen keine Textangebote in Leichter Sprache vor (Das Angebot wird aktuell erstellt und in Kürze veröffentlicht).  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.09.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie weitere Fragen zur Barrierefreiheit haben oder möchten bestehende Barrieren mitteilen, können Sie sich gerne an uns wenden. Kontaktieren Sie dazu bitte den Herausgeber dieser Webseite (siehe Impressum).

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
Fax: +49 (0) 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de