Was Behörden über die E-Rechnung wissen müssen
Seit dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an öffentliche Einrichtungen des Bundes (Auftraggeber) mittels Rechnung in elektronischer Form, kurz: als E-Rechnung, abzurechnen (vgl. § 3 E-Rechnungsverordnung, E-RechV).
In diesem Kontext ist für Behörden die Wissensvermittlung an Ihre Lieferanten von hoher Bedeutung. Denn nur so können beide Parteien von den Vorteilen der E-Rechnung profitieren. Mittels der sogenannten „Lieferantenansprache“ stellen Behörden sicher, dass Ihre Dienstleister und Lieferanten alle notwendigen Informationen für die elektronische Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 erhalten. Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Dokumente, die Sie dabei unterstützen. Diese Dokumente können Sie entweder auf Anfrage (z. B. das Musteranschreiben und ggf. auch Texte für Webseite) oder direkt per Download (z. B. die Broschüren für Rechnungssteller) beziehen.
So können Behörden und Zuwendungsempfänger auf die OZG-RE zugreifen
Zum Empfang von E-Rechnungen steht grundsätzlich allen Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung sowie Zuwendungsempfängern die Anbindung an die Rechnungseingangsplattform OZG-RE offen.
Wie ist die E-Rechnung in Bund und Bundesländern organisiert?
Die E-Rechnungsverordnung des Bundes regelt den Rechnungsaustausch zwischen der Bundesverwaltung und ihren Lieferanten. Die einzelnen Bundesländer setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Kompetenz um.
Um sie bei der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung an die Bundesländer zu unterstützen, haben wir Ihnen einige hilfreiche Informationen zusammengestellt:
Wie können wir als Behörde unseren Zulieferern helfen?
Damit Sie als Rechnungsempfänger Ihre Zulieferer bestmöglich bei der Umstellung auf die E-Rechnung unterstützen, finden Sie hier verschiedenste Informationsmaterialien, die Sie nutzen können:
Das Dokument enthält Textbausteine für eine Lieferantenansprache auf der Webseite von Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Diese Zusammenstellung ist eine Empfehlung zur Darstellung relevanter Informationen zur E-Rechnung auf Ihrer Webseite für Ihre Lieferanten.
Dieses Dokument enthält wiederum Textbausteine für eine Lieferantenansprache auf der Webseite von Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung. Diese Zusammenstellung ist eine Empfehlung zur Darstellung von relevanten Informationen zur E-Rechnung auf Ihrer Webseite für Ihre Lieferanten.
Weiterhin finden Sie hier Dokumente, die Sie Ihren Lieferanten als Informationsmaterialien an die Hand geben können:
Broschüre zur Einführung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung – Informationen über die Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
Zielgruppe dieses Dokuments sind die Lieferanten bzw. Rechnungssteller der Bundesverwaltung. Die Broschüre enthält Informationen zur Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sowie die Umsetzung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung.
Diese Bedienhilfe dient dazu, Lieferanten und Dienstleistern die ZRE-Weboberfläche vorzustellen. Anhand von Bildschirmausschnitten der ZRE-Weboberfläche werden die einzelnen Schritte zur Erstellung einer elektronischen Rechnung anschaulich erläutert.
Bedienhilfe für die OZG-RE-Weboberfläche
Diese Bedienhilfe dient dazu, Lieferanten und Dienstleistern die OZG-RE-Weboberfläche vorzustellen. Anhand von Bildschirmausschnitten der OZG-RE-Weboberfläche werden die einzelnen Schritte zur Erstellung einer elektronischen Rechnung anschaulich erläutert.
Daneben können Sie Ihre Lieferanten auf die Informationsseiten für Rechnungssteller, oder der Seite zur E-Rechnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verweisen.