Die E-Rechnung auf Bundes- und Länderebene
Der Bund verpflichtet seine Lieferanten seit dem 27. November 2020 bis auf wenige Ausnahmen zur Sendung von E‑Rechnungen. Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung auf Bundesebene.
Die Bundesländer setzen die E-Rechnung in eigener Kompetenz um, somit kann es abweichende und teils sehr unterschiedliche Anforderungen für Sie als Lieferant an den elektronischen Rechnungsaustausch geben. Diese Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer.
Bitte beachten Sie
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Finanzen setzen das Verfahren „E‑Rechnung“ auf Bundesebene um. Die hier gelisteten Informationen stellen ein zusätzliches Angebot aufgrund der hohen Nachfrage durch Rechnungsteller dar. Die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der dargestellten Informationen zu den jeweiligen Bundesländern kann nicht durch das Verfahren E‑Rechnung garantiert werden.
Informationen zur E-Rechnung in den Bundesländern
Hier erhalten Sie einen Überblick über das Informationsangebot der Bundesländer zur E-Rechnung, erste Hilfestellung, um sich einen Überblick über die dortige Umsetzung zu verschaffen. Weitere Informationen können Sie der Ländersynopse der KoSIT entnehmen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Gesetzeslage sowie der zu adressierenden Leitweg-ID empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Fragen direkt auf Ihre Auftraggeber in den Landesverwaltungen zuzugehen.
Baden-Württemberg
Zuständiges Ministerium:
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Vergabestelle:
Serviceportal Baden-Württemberg
E-Mail:
service-bw@im.bwl.de
Informationsseite:
service-bw.de/erechnung
Bayern
Zuständiges Ministerium:
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Vergabestelle:
keine zentrale Leitweg-ID-Vergabestelle
E-Mail:
–
Informationsseite:
www.e-rechnung.bayern.de
Berlin
Zuständiges Ministerium:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Vergabestelle:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Abteilung II – Finanzpolitik und Haushalt
E-Mail:
leitweg-id@senfin.berlin.de
Informationsseite:
www.berlin.de/e-rechnung
Brandenburg
Zuständiges Ministerium:
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
Vergabestelle:
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
E-Mail:
stefan.koehler-apel@mdfe.brandenburg.de
Informationsseite:
mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/
Bremen
Zuständiges Ministerium:
Der Senator für Finanzen
Vergabestelle:
Der Senator für Finanzen
E-Mail:
zerika@finanzen.bremen.de
Informationsseite:
www.e-rechnung.bremen.de
Hamburg
Zuständiges Ministerium:
KASSE.Hamburg
Vergabestelle:
FL DRiVe (Fachliche Leitstelle Digitales Rechnungswesen in der Verwaltung)
E-Mail:
leitwegid@22222.hamburg.de
Informationsseite:
–
Hessen
Zuständiges Ministerium:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Vergabestelle:
In Hessen werden keine Leitweg-IDs zentral vergeben oder zugeteilt. Die öffentlichen Auftraggeber im Land Hessen sind für die Mitteilung der zu verwendenden Leitweg-IDs zuständig sofern sie diese nutzen möchten.
E-Mail:
–
Informationsseite:
erechnung.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Zuständiges Ministerium:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Vergabestelle:
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern,
Außenstelle Greifswald, Brandteichstraße 20,
17489 Greifswald
E-Mail:
Bjoern.Krabbe@ego-mv.de;
info@ego-mv.de
Informationsseite:
https://verzeichnis.erechnung-mv.de/
Niedersachsen
Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Niedersachsen dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.
Informationsseite:
rechnung.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen
Zuständiges Ministerium:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsseite:
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Rheinland-Pfalz
Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Rheinland-Pfalz dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.
Informationsseite:
e-rechnung.service.rlp.de/de/informieren/die-e-rechnung-in-rheinland-pfalz/
Saarland
Die Weitergabe der Leitweg-ID erfolgt in Saarland dezentral beim Bestellvorgang durch die jeweils beauftragende Stelle direkt an den Lieferanten.
Informationsseite:
e-rechnung.ego-saar.de/
Sachsen
Zuständiges Ministerium:
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Vergabestelle:
Projektbüro E-Rechnung
E-Mail:
e-rechnung@fs.sachsen.de
Informationsseite:
www.egovernment.sachsen.de/e-rechnung.html
Sachsen-Anhalt
Zuständiges Ministerium:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Vergabestelle:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail:
leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de
Informationsseite:
mf.sachsen-anhalt.de/it/e-rechnung
Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Vergabestelle:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat 24
E-Mail:
xrechnung@fimi.landsh.de
Informationsseite:
–
Thüringen
Zuständiges Ministerium:
Thüringer Finanzministerium
Vergabestelle:
Thüringer Finanzministerium
E-Mail:
erechnung@tfm.thueringen.de
Informationsseite:
https://verwaltung.thueringen.de/unternehmen