Übermittlung rechnungs­begründender Anlagen über 15 MB Größe auf der OZG-RE

29. Juli 2022 | Aktuelles

Seit Juli 2022 ist der Versand rechnungsbegründender Anlagen über 15 MB Größe auf der OZG-RE möglich.

Auf der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) ist deshalb im Juli 2022 eine technische Lösung für den Versand rechnungsbegründender Anlagen mit einer Größe von 15 bis max. 200 MB (kurz: große Anlagen) ausgerollt worden.

Leitfäden für Rechnungssender zum Handling von großen Anlagen auf der OZG-RE

PDF, 952 KB

Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung für Rechnungssender zum Einreichen großer Anlagen auf der OZG-RE. Anhand von Bildschirmausschnitten der OZG-RE-Weboberfläche werden die einzelnen Schritte beim Einreichen von Anlagen über 15 MB Größe anschaulich erläutert

Leitfäden für Rechnungsempfänger zum Handling von großen Anlagen auf der OZG-RE

PDF, 490 KB

Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung für Rechnungsempfänger zum Abrufen großer Anlagen auf der OZG-RE. Anhand von Bildschirmausschnitten der OZG-RE-Weboberfläche werden die einzelnen Schritte beim Einreichen von Anlagen über 15 MB Größe anschaulich erläutert

Aktuelle Informationen zur E-Rechnung

Bund und Länder besiegeln neue Verwaltungs­vereinbarungen

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Deutschland wächst digital zusammen und die E-Rechnung steht dabei im Zentrum der Transformation. Mit der Unterzeichnung neuer Verwaltungsvereinbarungen zur E-Rechnung haben Bund und Länder am 31.07.2025 ein klares Zeichen für die föderale Kooperation eine zukunftsweisende digitale Plattform-Infrastruktur in Deutschland und der EU gesetzt. Kern der Verwaltungsvereinbarung ist die von Bund und Ländern gemeinsame Weiterentwicklung und Finanzierung der zentralen Rechnungseingangsplattform OZG-RE.

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