Allgemeines zur Baurechnung
Wie können Rechnungen eingereicht werden, die aufgrund der Anlagen mehr als 15 MB umfassen?
Eine technische Lösung für den Versand von rechnungsbegründenden Anlagen mit einer Größe von über 15 MB wurde am 11. Juli 2022 erfolgreich auf der OZG-RE ausgerollt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQ zur OZG-RE.
Eine Umsetzung dieser Weiterentwicklung für die ZRE ist im Laufe des Jahres 2023 geplant. Im Einzelfall können die Rechnungsanlagen mit einer Größe von mehr als 15 MB gesondert an die ZRE übermittelt werden. Bitte sprechen Sie für diesen Fall mit Ihrem Rechnungsempfänger einen alternativen Übertragungsweg für die Anlagen der Rechnung ab, zum Beispiel eine zusätzliche E‑Mail.
Weitere Informationen können Sie den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen entnehmen
- ZRE: www.xrechnung.bund.de
- OZG-RE: www.xrechnung-bdr.de