Stellen Sie zuerst eine formlose Anfrage zur Anbindung an die OZG-RE an das zentrale E- Rechnungspostfach der Maßnahme E-Rechnung unter erechnung.bund@nortal.com. Sie erhalten über dieses Postfach alle notwendigen Hilfsmittel und Anweisungen, um den Anbindungsprozess zu durchlaufen.
Für eine reibungslose und zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie, den untenstehenden Prozess entsprechend der dargestellten Schritte zu durchlaufen. Es werden Ihnen Unterlagen wie Prüfleitfäden und Checklisten zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Umsetzung notwendiger Aktivitäten zur Anbindung an die OZG-RE unterstützen.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten steht Ihnen während des gesamten Prozesses das oben genannte zentrale E-Rechnungspostfach zur Verfügung.
![]() | 1. Anfrage an das zentrale E-Rechnungspostfach Stellen Sie zuerst eine formlose Anfrage an erechnung.bund@nortal.com. |
![]() | 2. Erhalt der Prüfleitfäden a. Prüfleitfaden zum Anwendungsbereich der E-RechV b. Prüfleitfaden zur Mitnutzung der OZG-RE |
![]() | 3. Eigenständige Prüfung a. Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung die Verpflichtung der E-RechV erfüllen muss. b. Prüfen Sie, ob in Ihrer Einrichtung die Voraussetzungen für eine Mitnutzung der OZG-RE vorliegen. |
![]() | 4. Rückmeldung des Ergebnisses der Prüfung an das zentrale E-Rechnungspostfach Senden Sie das Prüfergebnis an erechnung.bund@nortal.com. |
![]() | 5. Erhalt des Starterpakets Bei positivem Ergebnis der Prüfung wird Ihnen das Starterpaket zugesandt. Dieses enthält alle notwendigen Vertragsunterlagen, die für die Anbindung an die OZG-RE notwendig sind. |
![]() | 6. Bearbeitung des Starterpakets mithilfe der mitgelieferten Checkliste a. Ausfüllen, Zeichnung und Versand der Verwaltungsvereinbarung inklusive der Anlage 6 in jeweils zweifacher Ausführung an das BMI b. Eigenständige Bearbeitung aller weiteren auszuführenden Schritte entsprechend der Checkliste |
![]() | 7. Die Unterlagen werden durch das BMI geprüft und gegengezeichnet. Sobald das BMI die Zeichnung der Verwaltungsvereinbarung gegenüber der Bundesdruckerei bestätigt, legt diese Sie daraufhin als Nutzer in der OZG-RE Plattforman und stellt Ihnen technische Informationenzur Verfügung. |
![]() | 8. Anbindung an OZG-RE erfolgt |