Übermittlung rechnungs­begründender Anlagen über 15 MB Größe auf der OZG-RE

29. Juli 2022 | Aktuelles

Seit Juli 2022 ist der Versand rechnungsbegründender Anlagen über 15 MB Größe auf der OZG-RE möglich.

Auf der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) ist deshalb im Juli 2022 eine technische Lösung für den Versand rechnungsbegründender Anlagen mit einer Größe von 15 bis max. 200 MB (kurz: große Anlagen) ausgerollt worden.

Leitfäden für Rechnungssender zum Handling von großen Anlagen auf der OZG-RE

PDF, 952 KB

Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung für Rechnungssender zum Einreichen großer Anlagen auf der OZG-RE. Anhand von Bildschirmausschnitten der OZG-RE-Weboberfläche werden die einzelnen Schritte beim Einreichen von Anlagen über 15 MB Größe anschaulich erläutert

Leitfäden für Rechnungsempfänger zum Handling von großen Anlagen auf der OZG-RE

PDF, 490 KB

Hier finden Sie eine ausführliche Anleitung für Rechnungsempfänger zum Abrufen großer Anlagen auf der OZG-RE. Anhand von Bildschirmausschnitten der OZG-RE-Weboberfläche werden die einzelnen Schritte beim Einreichen von Anlagen über 15 MB Größe anschaulich erläutert

Aktuelle Informationen zur E-Rechnung

Anhebung Wertgrenze in Bezug auf E­-RechV

Anhebung Wertgrenze in Bezug auf E­-RechV

Die Wertgrenze für Direktaufträge gemäß § 14 UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wurde zum 01.01.2025 von 1.000 Euro auf 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer mit einer Befristung auf den 31.12.2025 erhöht.

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