Das Wichtigste im Überblick
Was ist eine E-Rechnung?
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,
- elektronisch übermittelt,
- elektronisch empfangen
- sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Vorteile für Rechnungssteller
- Vereinfachte Rechnungsstellung
- Verkürzte Durchlaufzeiten
- Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung
- Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto
- Steigerung der Prozessqualität durch automatische Erstellung und Validierung von Rechnungen
- Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung

Vorteile für Rechnungsempfänger
- Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes
Einlesen der Rechnungsdaten - Steigerung der Datenqualität durch verringerte Fehleranfälligkeit
- Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung
- Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung
- Flexibles Arbeiten durch ortsunabhängige Rechnungsstellung
Die Einführung der E‑Rechnung
Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen zunehmend in den unternehmerischen Alltag ein. Ein zentrales Thema bildet hierbei die E-Rechnung. Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Doch es lohnt sich, die Möglichkeiten und Vorteile der E-Rechnung für das eigene Unternehmen auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zu betrachten.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der E‑Rechnung in Deutschland sind:
- die EU-Richtlinie 2010/45/EU zur Änderung der gemeinsamen Rechnungsstellungsvorschriften
- das Steuervereinfachungsgesetz 2011
- die EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland
- die E-RechV über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
Einen Übersicht zu mit diesen Gesetzen im Zusammenhang stehenden Standards und Umsetzungsfristen können Sie im folgenden Zeitstrahl abrufen:
Zeitstrahl zur Umsetzung der E‑Rechnung in Deutschland
PDF, 3.070 KB
In diesem Zeitstrahl erhalten Sie eine Übersicht an Gesetzen und im Zusammenhang stehenden Standards und Umsetzungsfristen.
Mit der hohen Akzeptanz der E-Rechnung wurde ein bedeutender Etappenschritt für das Ziel erreicht, den gesamten öffentlichen Einkauf medienbruchfrei und automatisiert zu gestalten. Für eine automatisierte Prozessgestaltung ist der Versand und der Empfang von E‑Rechnungen über das europäische Netzwerk Peppol die beste Voraussetzung. Der Bund empfängt bereits heute E‑Rechnungen über diesen Übertragungsweg. Die E‑Rechnung ist somit eine lohnende Investition in einen digitalisierten und automatisierten öffentlichen Einkaufsprozess, der transparent, schnell und sicher abgewickelt wird.
Fünf Schritte zur Übermittlung einer E‑Rechnung
Hinweis: Dieses Video wird im Zuge des Projektes „Einführung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung“ für Sie als Informationsangebot bereitgestellt. Eine Textalternative zu den Inhalten finden Sie auf der Startseite: www.e-rechnung-bund.de.
Auf den weiteren Seiten sowie in der Mediathek finden Sie weiterführende Informationen zur E-Rechnung im Allgemeinen sowie umfassende Inhalte, die Sie bei der Umstellung auf die elektronische Rechnung unterstützen können. Die Webseite wird kontinuierlich um neue Inhalte und Formate erweitert. Schauen Sie deshalb regelmäßig vorbei.