Wichtige Inhalte von der Internet-Seite

Bundes-Ministerium des Innern und für Heimat

Das Bundes-Ministerium des Innern
und für Heimat möchte:

  • Die Computer von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sollen sicher sein.
  • Die Bürger und Bürgerinnen sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfacher erreichen können.
  • Das Ministerium soll mehr Dienste im Internet anbieten.
    Dadurch soll die Arbeit schneller gehen.

Dafür macht das Bundes-Ministerium viele Projekte.
Bei einem von den Projekten geht es um
die elektronische Rechnung.

Elektronische Rechnung

Die Internet-Seite vom Bundes-Ministerium
des Innern und für Heimat heißt:
www.e-rechnung-bund.de
Auf dieser Internet-Seite informieren wir Sie
über die elektronische Rechnung.
Die Abkürzung für die elektronische Rechnung ist
E-Rechnung.

Die E-Rechnung verschicken Sie mit dem Computer.
Sie brauchen die Rechnung dann nicht ausdrucken.
Sie machen alles mit dem Computer.

Die Daten von der Rechnung sind in einer Text-Datei.
Die Text-Datei hat das Format XML.
Die Daten von der Rechnung können von verschiedenen
Computer-Programmen gelesen werden.

Seit ein paar Jahren gibt es das Online-Zugangs-Gesetz.
Die Abkürzung für das Gesetz ist OZG.
Das Gesetz ist für:

  • die Bundes-Regierung
  • die Bundes-Länder
  • die Gemeinden

Im OZG steht unter anderem:
Alle müssen ihre Dienste auch im Internet anbieten.
Zu diesen Diensten gehört auch die E-Rechnung.

Die Dienste auf den Internet-Seiten sind für:

  • Privat-Personen
  • Unternehmen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung

Hier ist ein Beispiel:
Eine Privat-Person kann das Eltern-Geld online beantragen.
Die Privat-Person muss nicht zum Amt gehen.

Hier ist noch ein Beispiel:
Unternehmen schreiben eine elektronische Rechnung.
Ein Computer prüft die Rechnung.
Das geht schnell und ist sicher.

Vorteile von der E-Rechnung

  • Eine Rechnung schreiben ist damit einfacher.
  • Die Rechnungen kommen schneller an.
  • Ein Computer liest die Rechnung automatisch.
  • Die Rechnungen werden pünktlich bezahlt.
  • Sie müssen kein Papier und keine Brief-Marken kaufen.
  • Sie sparen Geld.
  • Es gibt weniger Fehler.
  • Sie können die Rechnung überall schreiben.
    Sie brauchen dafür nur einen Computer mit Internet.

Das Gesetz zur E-Rechnung

Es gibt ein Gesetz zur E-Rechnung.
Das Gesetz heißt Elektronische Rechnungs-Verordnung.
Die Abkürzung für das Gesetz ist E-RechV.
Im Gesetz steht:
Manche Personen und Unternehmen arbeiten für die
Bundes-Regierung oder
für eine Behörde.
Diese Personen und Unternehmen
müssen eine E-Rechnung schreiben.

So verschicken Sie eine E-Rechnung

1. Prüfen Sie: Müssen Sie eine E-Rechnung schreiben?

2. Es gibt 2 zentrale Internet-Seiten für E-Rechnungen
an die Bundes-Regierung:

  • die Internet-Seite ZRE
  • die Internet-Seite OZG-RE

Sie wollen eine Rechnung schreiben.
Die Rechnung ist für ein Bundes-Ministerium.
Oder für eine Bundes-Behörde.
Dann verschicken Sie die Rechnung
über die Internet-Seite ZRE.

Sie wollen eine Rechnung an eine Gemeinde schreiben.
Oder an eine Kranken-Kasse.
Dann verschicken Sie die Rechnung
über die Internet-Seite OZG-RE.

Prüfen Sie:
Welche Internet-Seite müssen Sie benutzen?

3. Sie haben die richtige Internet-Seite gefunden.
Tragen Sie sich bei der Internet-Seite ein.
Das müssen Sie einmal machen.
Die Internet-Seite weiß dann,
wer Sie sind.
Das Eintragen ist kostenlos.

4. So verschicken Sie eine elektronische Rechnung:

Sie benutzen die Internet-Seite vom Netz-Werk Peppol.
Oder Sie laden die Rechnung auf die zentrale Internet-Seite ZRE hoch.
Oder Sie laden die Rechnung auf die zentrale Internet-Seite OZG-RE hoch.

Oder Sie schreiben die Rechnung direkt im Internet.
Sie können die Rechnung auf der Internet-Seite ZRE schreiben.
Oder Sie können die Rechnung auf der Internet-Seite OZG-RE schreiben.

5. Sie haben die Rechnung verschickt.
Die zentrale Internet-Seite prüft nun die Rechnung.
Hat die Rechnung die richtige Form?
Haben Sie alle Regeln für eine elektronische Rechnung eingehalten?
Dann leitet die zentrale Internet-Seite die Rechnung automatisch
an den Rechnungs-Empfänger weiter.
Der Rechnungs-Empfänger bekommt die Rechnung.

Die zentrale Internet-Seite zeigt an,
wo die Rechnung ist.
Auf der Internet-Seite steht auch:
Wir prüfen Ihre Rechnung.
Oder:
Wir schicken die Rechnung jetzt weiter.