Bundes-Ministerium des Innern und für Heimat
Das Bundes-Ministerium des Innern
und für Heimat möchte:
- Die Computer von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sollen sicher sein.
- Die Bürger und Bürgerinnen sollen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfacher erreichen können.
- Das Ministerium soll mehr Dienste im Internet anbieten.
Dadurch soll die Arbeit schneller gehen.
Dafür macht das Bundes-Ministerium viele Projekte.
Bei einem von den Projekten geht es um
die elektronische Rechnung.
Elektronische Rechnung
Die Internet-Seite vom Bundes-Ministerium
des Innern und für Heimat heißt:
www.e-rechnung-bund.de
Auf dieser Internet-Seite informieren wir Sie
über die elektronische Rechnung.
Die Abkürzung für die elektronische Rechnung ist
E-Rechnung.
Die E-Rechnung verschicken Sie mit dem Computer.
Sie brauchen die Rechnung dann nicht ausdrucken.
Sie machen alles mit dem Computer.
Die Daten von der Rechnung sind in einer Text-Datei.
Die Text-Datei hat das Format XML.
Die Daten von der Rechnung können von verschiedenen
Computer-Programmen gelesen werden.
Seit ein paar Jahren gibt es das Online-Zugangs-Gesetz.
Die Abkürzung für das Gesetz ist OZG.
Das Gesetz ist für:
- die Bundes-Regierung
- die Bundes-Länder
- die Gemeinden
Im OZG steht unter anderem:
Alle müssen ihre Dienste auch im Internet anbieten.
Zu diesen Diensten gehört auch die E-Rechnung.
Die Dienste auf den Internet-Seiten sind für:
- Privat-Personen
- Unternehmen
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung
Hier ist ein Beispiel:
Eine Privat-Person kann das Eltern-Geld online beantragen.
Die Privat-Person muss nicht zum Amt gehen.
Hier ist noch ein Beispiel:
Unternehmen schreiben eine elektronische Rechnung.
Ein Computer prüft die Rechnung.
Das geht schnell und ist sicher.
Vorteile von der E-Rechnung
- Eine Rechnung schreiben ist damit einfacher.
- Die Rechnungen kommen schneller an.
- Ein Computer liest die Rechnung automatisch.
- Die Rechnungen werden pünktlich bezahlt.
- Sie müssen kein Papier und keine Brief-Marken kaufen.
- Sie sparen Geld.
- Es gibt weniger Fehler.
- Sie können die Rechnung überall schreiben.
Sie brauchen dafür nur einen Computer mit Internet.
Das Gesetz zur E-Rechnung
Es gibt ein Gesetz zur E-Rechnung.
Das Gesetz heißt Elektronische Rechnungs-Verordnung.
Die Abkürzung für das Gesetz ist E-RechV.
Im Gesetz steht:
Manche Personen und Unternehmen arbeiten für die
Bundes-Regierung oder
für eine Behörde.
Diese Personen und Unternehmen
müssen eine E-Rechnung schreiben.
So verschicken Sie eine E-Rechnung
1. Prüfen Sie: Müssen Sie eine E-Rechnung schreiben?
2. Es gibt 2 zentrale Internet-Seiten für E-Rechnungen
an die Bundes-Regierung:
- die Internet-Seite ZRE
- die Internet-Seite OZG-RE
Sie wollen eine Rechnung schreiben.
Die Rechnung ist für ein Bundes-Ministerium.
Oder für eine Bundes-Behörde.
Dann verschicken Sie die Rechnung
über die Internet-Seite ZRE.
Sie wollen eine Rechnung an eine Gemeinde schreiben.
Oder an eine Kranken-Kasse.
Dann verschicken Sie die Rechnung
über die Internet-Seite OZG-RE.
Prüfen Sie:
Welche Internet-Seite müssen Sie benutzen?
3. Sie haben die richtige Internet-Seite gefunden.
Tragen Sie sich bei der Internet-Seite ein.
Das müssen Sie einmal machen.
Die Internet-Seite weiß dann,
wer Sie sind.
Das Eintragen ist kostenlos.
4. So verschicken Sie eine elektronische Rechnung:
Sie benutzen die Internet-Seite vom Netz-Werk Peppol.
Oder Sie laden die Rechnung auf die zentrale Internet-Seite ZRE hoch.
Oder Sie laden die Rechnung auf die zentrale Internet-Seite OZG-RE hoch.
Oder Sie schreiben die Rechnung direkt im Internet.
Sie können die Rechnung auf der Internet-Seite ZRE schreiben.
Oder Sie können die Rechnung auf der Internet-Seite OZG-RE schreiben.
5. Sie haben die Rechnung verschickt.
Die zentrale Internet-Seite prüft nun die Rechnung.
Hat die Rechnung die richtige Form?
Haben Sie alle Regeln für eine elektronische Rechnung eingehalten?
Dann leitet die zentrale Internet-Seite die Rechnung automatisch
an den Rechnungs-Empfänger weiter.
Der Rechnungs-Empfänger bekommt die Rechnung.
Die zentrale Internet-Seite zeigt an,
wo die Rechnung ist.
Auf der Internet-Seite steht auch:
Wir prüfen Ihre Rechnung.
Oder:
Wir schicken die Rechnung jetzt weiter.