06.08.2025 – Mit der Rechnungseingangsplattform OZG-RE stellt der Bund (vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) als Fachverantwortliche Stelle) den sicheren und medienbruchfreien elektronischen Rechnungseingang für angebundene mittelbare Bundeseinrichtungen, fünf angebundene Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, Bayern soll in Kürze folgen) sowie bereits Teile der unmittelbaren Bundesverwaltung, die aktuell überwiegend noch über die ZRE angebunden sind. Seit 2019 können über die OZG-RE Rechnungen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden. Allein im Jahr 2024 wurden rund 3,9 Millionen E-Rechnungen über die Rechnungseingangsplattformen des Bundes (ZRE und OZG-RE) empfangen.
Die neue Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist weit mehr als ein formal-juristischer Schritt: Sie ist ein Symbol für gelebte Kooperation im Föderalismus, getragen von Vertrauen, Innovationsgeist und gemeinsamen Ambitionen.
Die wichtigsten Schritte zur Bund-Länder-Zusammenarbeit im Überblick:
- Die mit dem 31.07.2025 erfolgte Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen ist ein wesentlicher Meilenstein der zukunftsorientierten Entwicklung für die digitale Infrastruktur in Deutschland.
- Die derzeit in Umsetzung befindliche Migration sämtlicher Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung wird bis zum 20.09.2025 abgeschlossen sein und ist ein zusätzliches deutliches Bekenntnis zur Zusammenarbeit seitens des Bundes und stärkt die OZG-RE.
- Durch diese Konsolidierung werden Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Rechnungseingangsplattform gesteigert und durch die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern zukunftsorientiert und nutzenorientiert weiterentwickelt werden.
- Der weitere Ausbau der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll mit einer gemeinsamen Rechnungseingangsplattform für Bund und alle Länder realisiert werden. Der IT-Planungsrat hat den Bund im Rahmen eines Folgeprojekts (Beschluss 2024/53) beauftragt, eine einheitliche Lösung für den Rechnungseingang zu prüfen und zu bewerten, der für alle Länder und deren Kommunen als Basis dienen kann. Durch die Einbindung der Föderale IT-Kooperation (FITKO) ist gewährleistet, dass dabei die Interessen aller föderalen Ebenen gleichermaßen Berücksichtigung finden und digitale Synergien bestmöglich genutzt werden.
Dieser Schulterschluss ist ein Signal der Verstätigung und Intensivierung der engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt und blicken mit Zuversicht in eine digitale, vernetzte und effiziente Verwaltungszukunft.

Von links nach rechts: Martin v. Simson, Ulrich Hartmann, Katrin Dube, Ronald Popp, René Lindenberg, Frank Schmitz, Sören Bergner / © BMDS