Konsolidierung Rechnungs­eingangs­plattformen des Bundes, ZRE und OZG-RE

28. Apr. 2025 | Aktuelles

(Artikel zuletzt aktualisiert am 15.05.2025) Die beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes, die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) sowie die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) werden im Jahr 2025 konsolidiert.

Dies wurde am 19.11.2024 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entschieden. Das BMI und das Bundesministerium der Finanzen BMF haben zugleich dem für den laufenden Plattformenbetrieb zuständigen Fachverfahren E-Rechnung den Auftrag erteilt, dass sämtliche Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung an die OZG-RE angebunden werden sollen.

Eine Plattform – gleiche Services

Ein einheitlicher Zugangsweg zur Rechnungsstellung an die gesamte Bundesverwaltung, um Aufwand und Komplexität für Lieferanten zu reduzieren – das ist das Ziel der Zusammenführung der beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes, ZRE und OZG-RE. Zudem bietet die OZG-RE effiziente Services wie die Einwahl über das ELSTER-Unternehmenskonto. Die bekannten Übertragungskanäle wie Weberfassung, Upload und Peppol sowie sämtliche Funktionen wurden für beide Plattformen in der Vergangenheit funktionsgleich konzipiert, sodass die Nutzung der OZG-RE intuitiv und ohne technisches Vorwissen erfolgen kann.

Was bedeutet die Konsolidierung für Nutzer der ZRE?

Die technischen Rechnungsempfänger der unmittelbaren Bundesverwaltung müssen sich künftig direkt an die OZG-RE anbinden. Alle betroffenen Behörden wurden bereits Anfang 2025 vom Fachverfahren E-Rechnung informiert, die Anbindung der Behörden erfolgt in zwei Wellen. Der Stichtagstermin für die Umstellung der Behörden in Welle 1 ist der 20.06.2025. Eine Übersicht, welche Behörden ab diesem Zeitpunkt über die OZG-RE Rechnungen empfangen, veröffentlichen wir in Kürze hier.

Im Frühjahr 2025 erfolgte mit ausgewählten Behörden eine Pilotierungsphase, um Anpassungen und Aufwendungen für die Behörden, Einrichtungen und Lieferanten möglichst gering zu halten. In diesem Zuge wird ab dem 23.05.2025 das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) über die OZG-RE Rechnungen empfangen.

Die Lieferanten werden von ihrer Behörde frühzeitig informiert, sobald der Umbindungstermin feststeht. In diesem Zuge erhalten die Rechnungssteller alle erforderlichen Informationen sowie die für die künftige Rechnungsstellung notwendigen Angaben. Eine initiale Registrierung auf der OZG-RE können Lieferanten jederzeit schon vornehmen unter OZG-RE – Anmeldung.

Die ZRE wird nach der vollständigen Umbindung aller Behörden ab Q4/2025 nicht mehr verfügbar sein.

 

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