Seit 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form an den Bund zu stellen. Diese können sie über die zentralen Rechnungseingangsplattformen des Bundes übermitteln. Für die Einreichung werden verschiedene Übertragungswege wie Weberfassung, Upload, Peppol oder E‑Mail zur Verfügung gestellt. Diese berücksichtigen die Bedarfe der Lieferanten und ermöglichen kleinen wie großen Unternehmen eine einfache Rechnungsstellung.
Neben diesen niedrigschwelligen Einreichungsmöglichkeiten zählen umfassende Informations- und Unterstützungsangebote für die Nutzenden zu wichtigen Erfolgs- und Akzeptanzfaktoren. Neben der zentralen Informationsseite www.e-rechnung-bund.de bekommen die Nutzenden durch Support-Hotlines sowie verschiedene Informationsveranstaltungen schnelle Hilfe zu ihren Fragen.
Die Einführung der E‑Rechnung, gestartet als Maßnahme des Programms Dienstekonsolidierung des Bundes, hat zum Ziel, online nutzerfreundliche Verwaltungsservices flächendeckend verfügbar zu machen. Als wesentlicher Hebel für den Erfolg ist vor allem die enge ressortübergreifende Zusammenarbeit zum einem zwischen den verantwortlichen Teams im Beschaffungsamt des BMI (BeschA) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu nennen. Zum anderen der enge Schulterschluss mit weiteren, wie z. B. der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), dem ITZBund oder der Bundesdruckerei GmbH, die alle zusammen mit ihrem Engagement für das Gemeinschaftsprojekt E‑Rechnung einen wichtigen Digitalisierungsmehrwert geschaffen haben.
Die E‑Rechnung des Bundes zeigt eindrucksvoll, wie Digitalisierung unsere Verwaltung effizienter, transparenter und nachhaltiger machen kann. Damit sind 10 Millionen E‑Rechnungen nicht nur ein wichtiger Meilenstein, sondern ein wahrer Erfolg der modernen, digitalen Verwaltung!