Dies wurde am 19.11.2024 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entschieden. Das BMI und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben zugleich dem für den laufenden Plattformenbetrieb zuständigen Fachverfahren E-Rechnung den Auftrag erteilt, dass sämtliche Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung an die OZG-RE angebunden werden sollen.
Eine Plattform – gleiche Services
Ein einheitlicher Zugangsweg zur Rechnungsstellung an die gesamte Bundesverwaltung, um Aufwand und Komplexität für Lieferanten zu reduzieren – das ist das Ziel der Zusammenführung der beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes, ZRE und OZG-RE. Zudem bietet die OZG-RE effiziente Services wie die Einwahl über das ELSTER-Unternehmenskonto. Die bekannten Übertragungskanäle wie Weberfassung, Upload und Peppol sowie sämtliche Funktionen wurden für beide Plattformen in der Vergangenheit funktionsgleich konzipiert, sodass die Nutzung der OZG-RE intuitiv und ohne technisches Vorwissen erfolgen kann.
Was bedeutet die Konsolidierung für Nutzer der ZRE?
Die technischen Rechnungsempfänger der unmittelbaren Bundesverwaltung müssen sich künftig direkt an die OZG-RE anbinden. Alle betroffenen Behörden wurden bereits Anfang 2025 vom Fachverfahren E-Rechnung informiert, die Anbindung der Behörden erfolgt in zwei Wellen.
Im Frühjahr 2025 erfolgte mit ausgewählten Behörden eine Pilotierungsphase, um Anpassungen und Aufwendungen für die Behörden, Einrichtungen und Lieferanten möglichst gering zu halten. Die Pilotphase und die erste Umstellungswelle wurden inzwischen ohne nennenswerte technische Hürden erfolgreich abgeschlossen. Damit wird bereits über 60 % des bisherigen ZRE-Rechnungsvolumens zuverlässig über die OZG-RE abgewickelt (gemessen an den Rechnungseingängen 2024).
Der Stichtag für die 2. und letzte Welle zur Umstellung von der Produktivumgebung der ZRE auf die Produktivumgebung der OZG-RE wurde auf den 19.09.2025 festgelegt.
Wie die PTB den Plattformwechsel gemeistert hat und welche Erfahrungen dabei gesammelt wurden, lesen Sie im Interview mit der PTB.
Die Lieferanten werden von ihrer Behörde frühzeitig informiert. In diesem Zuge haben die Rechnungssteller alle erforderlichen Informationen sowie die für die künftige Rechnungsstellung notwendigen Angaben erhalten. Eine initiale Registrierung auf der OZG-RE können Lieferanten jederzeit schon unter OZG-RE – Anmeldung.
Die ZRE wird ab Q4/2025 nicht mehr verfügbar sein.
Eine Übersicht, welche Behörden noch an die ZRE angebunden und welche bereits an die OZG-RE umgebunden sind, finden Sie hier.