Die Leitweg-ID setzt sich grundsätzlich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Grobadressierung,
- Feinadressierung und
- Prüfziffer.
Anhand der so genannten Grobadressierung wird unterschieden, ob der Rechnungsempfänger zur Bundesverwaltung oder zu einem Bundesland gehört:
- 991: Der Rechnungsempfänger ist Teil der unmittelbaren Bundesverwaltung oder ein Verfassungsorgan und empfängt elektronische Rechnungen über die ZRE.
- 992:
- a) Der Rechnungsempfänger ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und empfängt elektronische Rechnungen über die OZG-RE.
- b) Der Rechnungsempfänger ist ein Bundesland, welches elektronische Rechnungen über die OZG-RE empfängt.
- 993: Der Rechnungsempfänger ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und empfängt über eine eigene Lösung (weder ZRE noch OZG-RE) elektronische Rechnungen.
