Baurechnung
Im Einzelfall können die Rechnungsanlagen gesondert übermittelt werden. Bitte sprechen Sie für diesen Fall mit Ihrem Rechnungsempfänger einen alternativen Übertragungsweg für die Anlagen der Rechnung ab, zum Beispiel eine zusätzliche E‑Mail.
Weitere Informationen können Sie den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen entnehmen
- OZG-RE: www.xrechnung-bdr.de
An einer technischen Lösung für die Übermittlung großer Anlagen wird derzeit gearbeitet.
Der Einbezug eines externen Rechnungsprüfers entspricht einem Sonderfall in der elektronischen Rechnungsbearbeitung. Hier besteht die Möglichkeit der Übersendung der E-Rechnung in Form eines XML an Ihren Prüfer per E-Mail. Dieser kann die E-Rechnung mittels eines Viewers oder einer anderen Softwarelösung prüfen und ggf. anpassen.