Anhebung Wertgrenze in Bezug auf E-RechV
Die Wertgrenze für Direktaufträge gemäß § 14 UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wurde zum 01.01.2025 von 1.000 Euro auf 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer mit einer Befristung auf den 31.12.2025 erhöht.