1 Jahr Lieferanten­verpflichtung

12. Jan 2022 | Aktuelles

Am 27.11.2020 trat die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Lieferanten des Bundes in Kraft.

Einleitung

Seit Beginn des Jahres 2017 verantworten das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die gemeinsame Maßnahme zur Einführung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung und setzen damit die Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/55/EU in Deutschland um. Sie ist Teil des Programms der Dienstekonsolidierung Bund, in dem bis zum Jahr 2025 in über 40 Projekten bedarfsgerechte, einheitliche, sichere, wirtschaftliche und innovative IT-Lösungen zu Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten für die gesamte Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Im Rahmen der Maßnahme E-Rechnung konnte eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie ermöglicht und ein sicherer und einfacher Weg zur Übertragung von E-Rechnungen an die Bundesverwaltung etabliert werden.

Die Einführung der E-Rechnung entfaltet jedoch nur dann ihr volles Potential, wenn die sich daraus ergebenden Möglichkeiten wie beispielsweise ein medienbruchfreier Rechnungsverarbeitungsprozess von möglichst vielen genutzt werden: Die öffentliche Verwaltung war und ist dabei der zentrale Treiber, um eine gute Schnittstelle im elektronischen Datenaustausch zwischen Rechnungsstellern aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Bundesverwaltung bereitzustellen.

Wir schauen zurück auf die erfolgreich abgeschlossenen Meilensteine der vergangenen fünf Jahre, die den Weg von der nationalen gesetzlichen Grundlage bis zum Eintritt der Lieferantenverpflichtung im November des vergangenen Jahres aufzeigen.

Meilensteine der letzten 5 Jahre

04.04.2017

In Deutschland wird die europäische Richtlinie 2014/55/EU mit der Änderung des E-Government-Gesetzes (sog. E-Rechnungsgesetz) auf Bundesebene in nationales Recht umgesetzt und damit die gesetzliche Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragungswesen geschaffen.

06.09.2017

Die E-Rechnungsverordnung des Bundes regelt Details zur elektronischen Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung und schafft damit eine verbindliche Rechtsnorm. Die Grundlage für einen einheitlichen, medienbruchfreien Rechnungsverarbeitungsprozess ist geschaffen.

27.11.2018

Die obersten Bundesbehörden sowie die Verfassungsorgane sind fristgerecht an die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) angebunden und damit in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

27.11.2019

Die unmittelbare Bundesverwaltung wurde weitestgehend fristgerecht an die ZRE angebunden und empfängt E-Rechnungen von Ihren Lieferanten. Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung konnten sich an die bereitgestellte Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) freiwillig anbinden, um den elektronischen Rechnungseingang sicherzustellen. Bis heute wurde die Anbindung von 126 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und der fünf kooperierenden Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich umgesetzt (Stand 01/01/2022).

03.06.2020

Die beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes ZRE und OZG-RE sind an das Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) eDelivery Network angeschlossen. Nach einmaliger Anbindung von Rechnungsstellern an das Netzwerk ist ein medienbruchfreier Versand von Massendaten für die E-Rechnungsstellung über wenige Klicks im eigenen ERP-System möglich.

27.11.2020

Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Rechnungssender an den Bund, kurz Lieferantenverpflichtung, tritt in Kraft. Das bedeutet, dass Rechnungssteller Ihre Forderung grundsätzlich als E-Rechnung an den Bund stellen müssen. Für Rechnungssteller ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattformen des Bundes zur elektronischen Rechnungsstellung an angebundene Behörden und Einrichtungen kostenlos.

Fazit

Mit der Verpflichtung der Lieferanten zur Ausstellung einer E-Rechnung nach der Erfüllung von öffentlichen Aufträgen ist der elementare Meilenstein bei der Umsetzung der E-Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung erreicht und damit ein wichtiger Schritt, um die elektronische Rechnungsstellung insgesamt weiter voranzubringen. Um dieses Gesamtziel zu erreichen, wurde eine breit angelegte Kommunikationskampagne gestartet, die die Potentiale der E-Rechnung zur Effizienzsteigerung in Beschaffungsprozessen durch Digitalisierung und Automatisierung über die öffentliche Verwaltung hinaus aufzeigt. Als zentraler Informationskanal wurde die Website www.e-rechnungs-bund.de entwickelt, auf der sich die unterschiedlichen Zielgruppen der Rechnungssteller, Softwarehersteller, Behörden/Einrichtungen und Verbände in einem niedrigschwelligen und breitgefächerten Angebot über die elektronische Rechnung informieren können.

Seit dem Inkrafttreten der Lieferantenverpflichtung auf Bundesebene, haben sich die über die Rechnungseingangsplattformen des Bundes ZRE und OZG-RE eingereichten E-Rechnungen sukzessive vervielfacht. Von August 2020 bis einschließlich Dezember 2021 sind schon ca. 2.32 Mio. Rechnungen über die Plattformen eingegangen.

Diese Zahlen zeigen deutlich: Die E-Rechnung etabliert sich seit Einführung der Lieferantenverpflichtung in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der freien Wirtschaft. Indem Rechnungen nicht mehr analog per Post versandt werden, ergeben sich Vorteile und Chancen für beide Seiten wie beispielsweise die Schonung von Ressourcen durch die Reduktion von Papier oder eine effizientere schnellere Rechnungsstellung. Diese sind richtungsweisend für die weitere Digitalisierung in der Bundesverwaltung.

Aber damit nicht genug: Mittelfristig sollen die Rechnungseingangsplattformen des Bundes konsolidiert werden und nur noch eine E-Rechnungsplattform zum Versand von E-Rechnungen zur Verfügung stehen. Die Weiterentwicklung des Funktionsumfangs und die identische und intuitive Bedienung der beiden Plattformen sind weitere Ziele, die angestrebt werden. Mit einer hohen Akzeptanz der E-Rechnung ist außerdem ein sehr wichtiger Etappenschritt erreicht, mit dem großen Ziel, die gesamte öffentliche Beschaffung medienbruchfrei und automatisiert zu gestalten. Dabei spielen auch neue Technologien wie die Prüfung und Einführung von Verfahren im Bereich Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung von Prozessschritten eine wichtige Rolle.

Die E-Rechnung ist eine lohnende Investition beim Erreichen der Zielvision eines vollständig digitalisierten und automatisierbaren Beschaffungsprozesses, der transparent, schnell und sicher abgewickelt wird. Das schont materielle und personelle Ressourcen und spart Zeit sowie Steuergelder.

Aktuelle Informationen zur E-Rechnung